Entwurf. Vor dem Produktivstart ist eine rechtliche Prüfung erforderlich.
Version: 2026-10-draft
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Abonnemente des Plugins «Planzer für WooCommerce» und die damit verbundenen Leistungen der MOLINOTEQ GmbH für Geschäftskunden.
Abonnement und Laufzeit
Ein Abonnement gilt für einen Produktivshop einschliesslich einer Testkopie dieses Shops. Es beginnt am Bestelldatum, läuft 12 Monate und verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern es nicht gekündigt wird.
Kündigung
Sie können jederzeit im Kundenbereich auf das Ende der aktuellen Laufzeit kündigen. Updates, Downloads und Support bleiben bis dahin verfügbar. Das installierte Plugin wird nicht abgeschaltet.
Preise und Zahlung
Die Preise verstehen sich in CHF exklusive MWST gemäss der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisliste. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. Die Rechnung für die Verlängerung wird 30 Tage vor Ende der Laufzeit ausgestellt.
Einrichtungsleistungen
Einrichtung und begleitete Migration sind einmalige Leistungen für einen Standardshop: ein Abholort, eine Abteilung und ein vereinbartes Umstellungsdatum. Abweichungen werden vor der Bestellung offeriert.
Support
Support über Supportfälle und per E-Mail, Montag bis Freitag, 08:00 bis 17:00 Uhr (Schweizer Zeit), ausgenommen Feiertage. Ab Beginn des Produktivbetriebs antworten wir innert 4 Arbeitsstunden. Eine Reaktionszeit ist keine Lösungszeit.
Verfügbarkeit
Für ihre eigenen Systeme (Supportseite und Downloads) strebt MOLINOTEQ eine Verfügbarkeit von 99,0 % pro Jahr an. Das Plugin läuft in Ihrem Shop; die Systeme von Planzer liegen ausserhalb unseres Einflussbereichs.
Ihre Pflichten
Sie benötigen einen Transportvertrag mit Planzer und die API-Zugangsdaten, die Planzer Ihnen ausstellt. Sie erfüllen die Systemvoraussetzungen, halten WordPress und WooCommerce aktuell und erstellen vor jedem Update ein Backup.
Haftung
Platzhalter: Die Haftungsbeschränkung wird in der rechtlichen Prüfung festgelegt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand wird in der rechtlichen Prüfung bestätigt.